{"id":12,"date":"2017-01-29T22:58:40","date_gmt":"2017-01-29T21:58:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ring-junger-buende.de\/wordpress\/?page_id=12"},"modified":"2020-11-04T21:22:03","modified_gmt":"2020-11-04T20:22:03","slug":"satzung-des-rjb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ring-junger-buende.de\/wordpress\/satzung-des-rjb\/","title":{"rendered":"Satzung des Ringes junger B\u00fcnde"},"content":{"rendered":"\n<p>(vom 19. M\u00e4rz 1966, zuletzt ge\u00e4ndert am 17.11.2018)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><br>(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eRing junger B\u00fcnde\u201c, abgek\u00fcrzt RjB. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<br>(2) Sitz des Vereins ist Witzenhausen (Werra).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Selbstverst\u00e4ndnis<\/strong><br>(1) Der Ring junger B\u00fcnde ist ein freiwilliger Zusammenschluss selbst\u00e4ndiger, unabh\u00e4ngiger und selbstverantwortlicher Jugendb\u00fcnde.<br>(2) Der Ring junger B\u00fcnde will den besonderen gesellschaftlichen und kulturellen Belangen der Jugend dienen.<br>(3) Um die Bindung untereinander zu st\u00e4rken, f\u00fchrt der Ring junger B\u00fcnde gemeinsame Veranstaltungen durch.<br>(4) Nach au\u00dfen will er seine Werte gegen\u00fcber offiziellen und staatlichen Stellen sowie der \u00d6ffentlichkeit deutlich vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Zweck und Selbstlosigkeit<\/strong><br>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>(2) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Seminare, Arbeitstagungen, Fahrten, Jugendgruppenleiterschulungen, andere gemeinsame Veranstaltungen sowie die Herausgabe von Publikationen verwirklicht.<br>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<br>(4) Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan und \u00e4hnlichen Einrichtungen verteilt der Verein als \u201emitverantwortliche Zentralstelle im Sinne des Kinder- und Jugendplanes \u201c oder in entsprechender Weise. Im \u00dcbrigen erhalten die Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>(6) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Organe<\/strong><br>(1) Organe des Vereins sind:<br>a) die Mitgliederversammlung,<br>b) der Sprecherkreis als Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><br>(1) Es gibt ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliedschaften.<br>(2) Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen werden<br>a) Jugendb\u00fcnde, die eingetragener Verein sind,<br>b) Jugendb\u00fcnde, die kein eingetragener Verein sind.<br>(3) F\u00fcr jedes ordentliche Mitglied ist Folgendes verbindlich:<br>a) das Bekenntnis zur Grundsatzerkl\u00e4rung der Jugendb\u00fcnde vom Mei\u00dfnertag 1963, die Bestandteil dieser<br>Satzung ist (s. Anlage 1),<br>b) die Unabh\u00e4ngigkeit von einem \u00c4lterenverband und einer parteipolitischen Richtung,<br>c) die Arbeit in eigenst\u00e4ndigen Gruppen von etwa 6-10 Jugendlichen, die verantwortliche Mitarbeit eines jeden in der Gruppe erm\u00f6glichen,<br>d) eine Mindestst\u00e4rke von 50 aktiven Mitgliedern zwischen 8 und 20 Jahren.<br>e) die aktive Teilnahme an M\u00f6glichkeiten des Austausches mit den Mitgliedsb\u00fcnden des Rings junger B\u00fcnde.<br>(4) Den Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied stellt ein Jugendbund schriftlich beim Sprecherkreis.<br>Die F\u00fcrsprachen von drei Mitgliedern sind mit dem Antrag einzureichen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.<br>(5) N\u00e4heres regelt eine Gesch\u00e4ftsordnung, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br>(1) Die Mitgliedschaft endet<br>a) durch Aufl\u00f6sung,<br>b) durch Austritt,<br>c) durch Ausschluss.<br>des Mitgliedsbundes.<br>(2) Der Austritt ist dem Sprecherkreis gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren.<br>(3) Ein Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Er ist nur<br>m\u00f6glich bei<br>\u2022 Handlungen gegen die Interessen des Vereins,<br>\u2022 bei Sch\u00e4digung seines Ansehens in der \u00d6ffentlichkeit oder<br>\u2022 wenn die f\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rten Forderungen (\u00a75 Abs. 3) durch ein Mitglied nicht mehr erf\u00fcllt sind.<br>Ein solcher Beschluss setzt die rechtzeitige Ank\u00fcndigung auf der Tagesordnung bei der Einladung zur<br>Mitgliederversammlung voraus. Dem betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><br>(1) Jede ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Sprecherkreises von mindestens zwei Sprecherkreismitgliedern mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich unter Angabe des Ortes und der Tagesordnung einberufen.<br>Die ordentliche Mitgliederversammlung soll j\u00e4hrlich im zweiten Halbjahr stattfinden. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Sprecherkreis einzuberufen, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder sie beantragen oder der Sprecherkreis sie f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Die Mitgliederversammlungen werden von einem Sprecherkreismitglied geleitet. Sie sind beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.<br>(2) Die B\u00fcnde werden in der Mitgliederversammlung durch Mitglieder der Bundesf\u00fchrung oder durch einen gegen\u00fcber dem Sprecherkreis benannten Bevollm\u00e4chtigten vertreten. Jedes ordentliche Mitglied hat nur eine Stimme.<br>(3) Au\u00dferordentliche Mitglieder haben kein Stimm- und Antragsrecht.<br>(4) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit, soweit nicht Gesetz oder Satzung<br>qualifizierte Mehrheit vorschreiben. Ihr obliegen insbesondere:<br>a) die Aufstellung der Grunds\u00e4tze und Gesch\u00e4ftsordnungen f\u00fcr die Arbeit des Vereins;<br>b) die Wahl des Sprecherkreises; sie erfolgt in gesonderten Wahlg\u00e4ngen auf jeweils 2 Jahre in offener Wahl<br>mit absoluter, bei Wiederholungswahl mit einfacher Mehrheit;<br>c) die Entgegennahme des vom Sprecherkreis zu erstattenden Gesch\u00e4ftsberichtes;<br>d) die Entgegennahme des Kassenberichts;<br>e) die Erteilung der Entlastung;<br>f) die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<br>g) die Aufstellung des Haushaltsplanes f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr;<br>h) die Wahl zweier unabh\u00e4ngiger Kassenpr\u00fcfer;<br>i) die Bildung von Aussch\u00fcssen f\u00fcr bestimmte Aufgaben.<br>(5) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Leiter der Mitgliederversammlung und dem durch die Mitgliederversammlung bestimmten Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben. Jedes Mitglied erh\u00e4lt eine Abschrift dieses Protokolls.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Sprecherkreis<\/strong><br>(1) Der Sprecherkreis besteht aus 5 gleichberechtigten Personen. Der Sprecherkreis f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins gem\u00e4\u00df den von der Mitgliederversammlung festgelegten Grunds\u00e4tzen und Gesch\u00e4ftsordnungen (\u00a77 Abs. 4 a). Er bereitet Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern vor.<br>(2) Gesetzliche Vertreter im Sinne des \u00a7 26 BGB sind je zwei Mitglieder des Sprecherkreises gemeinsam.<br>(3) Der Sprecherkreis gibt sich seine Gesch\u00e4ftsordnung selbst. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gef\u00e4llt.<br>(4) Die Arbeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><br>(1) Der Beschluss \u00fcber eine Satzungs\u00e4nderung bedarf einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen. Ein Antrag auf Satzungs\u00e4nderung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung angek\u00fcndigt worden sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br>(1) Der Beschluss \u00fcber eine Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen in der Mitgliederversammlung. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.<br>(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die \u201eStiftung Jugendburg Ludwigstein\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat, oder nach Ma\u00dfgabe des Aufl\u00f6sungsbeschlusses an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, die es f\u00fcr die F\u00f6rderung der Jugendhilfe zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anlage 1<\/strong><br>Grundsatzerkl\u00e4rung der jungen B\u00fcnde zum Mei\u00dfnertag 1963 <\/p>\n\n\n\n<p>In den freien und eigenst\u00e4ndigen b\u00fcndischen Gruppen finden sich Jungen und M\u00e4dchen aller Schichten und Bekenntnisse zusammen. Ihre Zugeh\u00f6rigkeit gr\u00fcndet sich auf gegenseitiger Zuneigung und Hilfsbereitschaft Kraft dieser menschlichen \u00dcbereinstimmung wollen J\u00fcngere und Heranwachsende gemeinsam an der Gestaltung ihres Lebens arbeiten.<br>Die B\u00fcnde sind um die ganze F\u00fclle des Lebens bem\u00fcht. Neben der Fahrt, auf der sie das Erlebnis von Menschen und L\u00e4ndern suchen, dem Lager und dem Wettkampf, steht daher im gleichen Rang die handwerkliche musische und geistige Anstrengung in Gespr\u00e4ch, Lesung Laienspiel und Chorsingen. Dabei erfahren Jungen und M\u00e4dchen zum ersten Mal, dass Gemeinschaft freiwillige Bindung ist, Disziplin des K\u00f6rpers und des Geistes als Grundlage jeder Freiheit, ernster Leistungswille, Mut zur Auseinandersetzung mit dem anderen und Bewahrung in der Verantwortung f\u00fcr den anderen wie f\u00fcr das Ganze bestimmen<br>Lebensstil und Haltung der b\u00fcndischen Jugend. Die Form der b\u00fcndischen Gemeinschaft, die nur mitverantwortende Zugeh\u00f6rigkeit kennt, ist besser geeignet, Verantwortungsbewusstsein wachsen zu lassen als der unverbindliche Gruppenstil der Jugendverbandsarbeit. Nur die Zielvorstellungen der Jugendverbandsarbeit sind f\u00fcr den Jugendlichen verbindlich. Sie sind von Erwachsenenorganisationen vorgegeben. Dann sehen wir die Gefahr, dass der Heranwachsende seiner Entscheidungsfreiheit beraubt wird. Wir wollen ihm eine Reifezeit sichern, in der er frei von Verbandsinteressen das Gesellschaftsganze betrachten und zur Entscheidungsf\u00e4higkeit gelangen kann. Ein politisches Engagement darf nur auf dem selbst\u00e4ndigen Urteil eines erwachsenen Menschen beruhen, nicht auf Gew\u00f6hnung. Die b\u00fcndische Gemeinschaft vermittelt humane Werte und Haltungen zweckfrei. Wir sind deshalb der Ansicht, dass sie besser auf eine freie Gesellschaft vorbereitet, als die Gruppe eines Jugendverbandes, die fr\u00fchzeitig an interessengebundenen Aktionen teilnimmt.<br>Wir wissen, dass der Versuch der b\u00fcndischen Jugend, ein Leben in Freiheit zu f\u00fchren, f\u00fcr ihre Mitglieder wie f\u00fcr die Gesellschaft ein Wagnis bedeutet. Wir fordern von einer Gesellschaft, die der Freiheit verpflichtet ist, dieses Wagnis nicht nur zu dulden, sondern ihm den n\u00f6tigen Raum zu sichern. Wir wehren uns gegen alle Bestrebungen, die uns diesen Raum einengen.<br>Da unser Bem\u00fchen um Selbstverwirklichung nur in einem freien Staat gelingen kann, verpflichten wir uns, die uns anvertraute Jugend von der Idee des demokratischen Rechtsstaates zu \u00fcberzeugen. Wir hoffen, dass auch der Teil der deutschen Jugend, dem alles dies verwehrt ist eines Tages mit uns ein Leben in Freiheit f\u00fchren kann. F\u00fcr die Freiheit des Jugendlichen, sich mit Freunden zu einer Gruppe zusammenzuschlie\u00dfen, um in Verantwortung vor dem eigenen Gewissen wie in Verpflichtung f\u00fcr die Gesellschaft ein Jugendleben in eigener Bestimmung zu gestalten, tritt die b\u00fcndische Jugend unter allen Umst\u00e4nden geschlossen ein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(vom 19. M\u00e4rz 1966, zuletzt ge\u00e4ndert am 17.11.2018) \u00a7 1 Name und Sitz(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eRing junger B\u00fcnde\u201c, abgek\u00fcrzt RjB. 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